Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedienungen auch AGB ́s genannt, regeln das Geschäftsgebaren zwischen Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG). Stand: 01/2024


  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Chilinski GalaBau und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Chilinski GaLaBau an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des AG wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch den AN schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsabschluss
Preise in abgegebene Angebote sind befristet gebunden, ausgenommen sind Material- und Entsorgungspreise sowie Pflanzen, die extremen Preisschwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
Solange noch keine Materialbestellung oder Dienstleistung erfolgt ist, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Mit der Bestellung von Material und/oder Dienstleistungen erklärt der AG verbindlich diese erwerben zu wollen. Die Annahme kann entweder schriftlich, mündlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
Nachträglich sowie zusätzlich beauftragte Arbeiten/Leistungen/Lieferungen, die vom AG gewünscht sind und über das Angebot und/oder der mündlichen Vereinbarung hinaus gehen, werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.
Ab 2018 sieht das Gesetz nunmehr erstmals für Besteller und Handwerker ausdrücklich ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor (§ 648a BGB n.F.).


3. Leistungs- und Lieferfristen
Leistungs- und Lieferfristen/-Termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist, sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung durch etwaige Zulieferanten.
Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des AN zurückzuführen ist.
Gerät AN mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann.
Höhere Gewalt beim AN oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der AG Schadensersatz nicht geltend machen.
Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen von Chilinski GaLaBau richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Garten- und Landschaftsbau (ZTV/DIN) und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.
Die Fertigstellung der Leistung wird dem AG schriftlich angezeigt durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 14 Tagen gemeinsam mit dem AN durchzuführen. wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 14 Tagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich oder mündlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den AG über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.
Hinweis zu Lohnarbeiten:
Werden weisungsgebundene Arbeiten des AG vom AN ausgeführt, so haftet Chilinski GaLaBau nicht für deren Erfolg und auch nicht für etwaige Folgeschäden. Vielmehr ist der AG verpflichtet, den AN vor etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.


4. Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
Der AG verpflichtet sich nach Erhalt der Materialien und/oder Dienstleistungen binnen einer festgelegen Frist ab Rechnungsdatum, die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der AG in Zahlungsverzug und erhält eine Zahlungsaufforderung. Erhält der AG eine Mahnung per Einschreiben ist Chilinski GaLaBau berechtigt, die Geldinstitut üblichen Zinsen und eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
Chilinski GaLaBau behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen/Teilzahlungen nach Baufortschritten oder Materiallieferung zu verlangen, diese sind binnen einer Frist ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug und der AN behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung/Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des AG sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und geleistete Gewerke sowie Material in Rechnung zu stehlen.
Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz des AN, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- oder Schlussrechnung im Besitz des AG.
Tritt in den Vermögensverhältnissen des AG eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Auch behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten.
An- und Abfahrten sind in der Position Baustelleneinrichtung beinhaltet. Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Firmensitz. Ausnahmen stellen Kleinaufträge, diese werden nach Kilometer-Radius berechnet, sollte keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein.


5.Gewährleistung und Haftung
Chilinski GaLaBau übernimmt die Gewähr, dass die erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom AG geliefert werden, wird vom AN keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Fremdfirmen herrühren. Auf erkennbare Mängel hat der AN den AG hinzuweisen und diese zu dokumentieren.
Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen gibt es bei uns nicht. Lediglich der Erzeuger tritt in Gewährleistung für eine Wachstumsperiode, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.
Chilinski GaLaBau liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch Chilinski GaLaBau erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.
Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren.
Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem AG ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom zurücktreten kann der AG nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
Wählt der AN wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der AG nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim AG, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt der AN keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGG.
AN haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes.
Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung, für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden(Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der er brachten Dienstleistung.
Der AG hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber AN schriftlich zu melden. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs- /Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung /Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der AG die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang beim AN.
Erfolgt die Mängelmeldung im Ergebnis grundlos, ist der AN berechtigt, die ihm aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom AG ersetzt zu verlangen.
Rückgriffsansprüche des AG gegen AN aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, als der AG mit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.
Hinweis zu Naturstein:
Natursteine sind Produkte der Natur und einzigartig, sie unterliegen natürlichen Schwankungen in Farbe und Struktur. Bildmaterial kann nicht den tatsächlichen Farbton der Natursteinprodukte wiedergeben. Abweichungen, wie Farbunterschiede (auch korrosionsbedingt), Trübungen, Adern, Naturfehler der Poren, Einsprengungen, Haarrisse, Quarzadern, etc. sind natürlich und berechtigen nicht zur Reklamation insofern sie handelsüblich sind. Dies gilt auch über den bemusterten Rahmen hinaus sowie für witterungsbedingte Farbveränderungen. Muster können keinesfalls alle in der Natur vorkommende charakteristische Merkmale wiedergeben.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Schichten- und Sedimentgesteine zum Aufspalten neigen können. Lagerhafte Gesteine (z.B. Schiefer / Quarzit / Porphyr / Sedimente) neigen zu Aufspaltungen bzw. Rissbildungen. Ergussgesteine, wie z.B. Basalt, können Spannungsrisse aufweisen, die in der Natur des Materials begründet sind.Verschiedene Materialien können sich unter Einfluss von Chemikalien verfärben, was die Optik und Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt. Es obliegt allein dem Kunden, vor Gebrauch zu prüfen, welche Chemikalien unbedenklich verwendet werden können.


6. Pflichten des Auftraggebers
Der AG hat vor Beginn der Arbeiten Zugangs- und Abstellmöglichkeiten bereitzustellen.
Für eventuelle Anlieferungen von Schüttgütern und Steinmaterialien setzen wir die Befahrbarkeit der Baustelle mit schweren LKW voraus. Anderenfalls hat der AG den AN vorher über diesbezügliche Besonderheiten in Kenntnis zu setzen oder ggf. die Mehrkosten bei Anlieferschwierigkeiten zu tragen.
AG hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann AN für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage- und Werkpläne o.ä. werden vom AG rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu denen der AN beauftragt werden dem AG gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom AG auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom AN in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der AG die Kosten für die Bereitstellung.
Der AG trägt die Pflicht bei arbeiten am Gebäudesocke, die Abdichtung des Hauses nach
DIN 18195 -Bauwerksabdichtungen- prüfen ggfs. erneuern zu lassen. Für Folgeschäden übernimmt der  An keine Haftung.


7. Aufrechnungsverbot; Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
Der AG ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des AN aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch den AN schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag ist der Firmensitz Bochum (Amtsgericht Bochum bzw. Landgericht Bochum).
Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag der Firmensitz Bochum (Amtsgericht Bochum bzw. Landgericht Bochum).
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
Im Streitfall ist Chilinski GaLaBau berechtigt, den Streitfall an ein unabhängigen Schieds- mann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von Chilinski GALaBau zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von Chilinski GaLaBau getragen.


8. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Chilinski GaLaBau und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


9. Datenschutz
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht mit der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehen, findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Zudem sind Sie berechtigt,
Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Wir weisen darauf hin, das der Schriftverkehr (Angebote/Rechnungen/usw.) möglichst papierfrei per Mail durchgeführt wird, aus Gründen der Nachhaltigkeit.


10. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Chilinski GaLaBau, Untere Heintzmannstr.95, 44801 Bochum, Tel.: 0234/7090902, Mail: IC-GaLaBau@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Wenn Sie Waren (Baustoffe) im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten haben: Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 
 
 
 
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